ALLGEMEIN

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in Folge AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Bankett Räumlichkeiten sowie für alle damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen der Hotel Schweizerhof Bern AG (in Folge Hotel Schweizerhof genannt) an Kunden. Sämtliche Offerten des Hotel Schweizerhof basieren auf den folgenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen eines Kunden widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservation durch den Kunden erhält dieser vom Hotel Schweizerhof eine schriftliche Reservationsbestätigung. Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservationsbestätigung des Hotel Schweizerhof an den Kunden zustande.

3. Leistungen, Zahlungen und Preise

Das Hotel Schweizerhof verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und vom Hotel Schweizerhof schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein (MWST).
Das Hotel Schweizerhof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist das Hotel Schweizerhof berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem Hotel Schweizerhof für den daraus entstehenden Schaden haftbar.
Sofern keine Anzahlung vom Hotel Schweizerhof verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens im Abreisezeitpunkt vom Kunden per Kreditkarte (Master, VISA, American Express, Diners, JCB), Debitkarte (EC/Maestro, Postcard) oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung mittels Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 10 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel Schweizerhof berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben.
Preisänderungen durch das Hotel Schweizerhof bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Haftung

Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel Schweizerhof für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmende oder andere Dritte verursacht werden. Das Hotel Schweizerhof lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die durch den Kunden, Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Kunden. Das Hotel Schweizerhof kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Kunden verlangen.
Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das Hotel Schweizerhof von sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitern und Vertragspartnern des Kunden) aufgrund seiner Veranstaltung gegen das Hotel Schweizerhof erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.
Das Hotel Schweizerhof haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangener Gewinn, wird wegbedungen.

5. Rücktritt des Hotel Schweizerhof

Ist die vom Hotel Schweizerhof vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt oder andere vom Hotel Schweizerhof nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das Hotel Schweizerhof im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.
Das Hotel Schweizerhof ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zu Annahme besteht, dass die Veranstaltungen reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotel Schweizerhof in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Kunde gegen Ziffer 12 dieser AGB verstösst. Allfällige Schadenersatzansprüche des Hotel Schweizerhof gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

HOTELZIMMER

6. Anreise- und Abreisezeiten

Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.

7. Blockbuchungen/Zimmerkontingente

Bis spätestens 14 Tage vor Anreise erhält das Hotel Schweizerhof vom Kunden eine Teilnehmer-Liste mit folgenden Angaben: Vor- und Nachnamen aller Gäste, Anreisezeit, Zahlungskonditionen der Gäste.
Nach Ablauf der vom Hotel Schweizerhof festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.

8. Annullierungsbedingungen

Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei no-shows sowie im Fall verfrühter Abreise.
Annullierung der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis zu gesamthaft 3 Zimmern) haben das Hotel Schweizerhof spätestens 24h vor dem Anreisedatum zu erreichen (bis 18.00 Uhr Ortszeit). Bei einer Stornierung innerhalb 24h vor dem Anreisedatum wird der Zimmerpreis für eine Nacht verrechnet.

Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 4 Zimmern) hat das Hotel Schweizerhof wie folgt spätestens zu erreichen:

Bis 10 Zimmer: 14 Tage vor Anreise
Bis 25 Zimmer: 30 Tage vor Anreise
Ab 26 Zimmer: 42 Tage vor Anreise

Im Fall einer Annullierung nach Ablauf der oben genannten Fristen werden dem Kunden Annullierungskosten wie folgt berechnet:

Bis 10 Zimmer:
7-13 Tage vor Anreise: 75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Ab 6 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Bis 25 Zimmer:
11-29 Tage vor Anreise: 75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Ab 10 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab 26 Zimmer:
21-41 Tage vor Anreise: 75% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen
Ab 20 Tage vor Anreise: 100% der Gesamtsumme der vertraglich vereinbarten Leistungen

Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des Hotel Schweizerhof und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.

BANKETT UND KONFERENZEN

9. Raumnutzung/Bewilligungen

Das Hotel Schweizerhof behält sich vor, Raumänderungen vorzunehmen sofern die Räumlichkeiten den Anforderungen und Interessen des Veranstalters entsprechen und für diesen vertretbar sind. Eine Unter- und Weitervermietung von Räumen oder Flächen durch den Kunden bedarf der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Hotel Schweizerhof.
Sofern der Vertrag nichts anderes regelt, hat der Veranstalter allfällige notwendige Bewilligungen selbst und auf eigene Rechnung einzuholen. Urheberrechtliche Entschädigungen im Zusammenhang mit Musikauftritten sind vom Veranstalter selbst anzumelden und abzugelten.

10. Teilnehmerzahl

Der Veranstalter hat dem Hotel Schweizerhof die definitive Teilnehmerzahl (Garantiezahl) mindestens 3 Werktage vor dem Anlass mitzuteilen. Ist die effektive Personenzahl in der Folge kleiner, gilt die angegebene Garantiezahl als Grundlage für die Verrechnung; ist die effektive Personenanzahl höher, werden die effektiv entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Ist die effektive Teilnehmerzahl höher, übernimmt das Hotel Schweizerhof keine Garantie für die Berücksichtigung aller Gäste.

11. Feuerpolizeiliche Regelungen/Andere Sicherheitsvorschriften/Anbringen von Dekorationsmaterial

Der Veranstalter verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des Hotel Schweizerhof, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots etc., einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Veranstalter muss den feuerpolizeilichen Bestimmungen entsprechen.
Der Veranstalter ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als die dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom Hotel Schweizerhof angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das Hotel Schweizerhof jede Haftung ab.
Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des Hotel Schweizerhof. Der Veranstalter haftet für jegliche dem Hotel Schweizerhof daraus entstandenen Schäden.

12. Drucksachen/Medienanzeigen

Verwendung von Logos/Bildern des Hotel Schweizerhof in jeglicher Form durch den Veranstalter bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung des Hotel Schweizerhof. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne entsprechende Zustimmung, ist das Hotel Schweizerhof berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Hotel Schweizerhof für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

13. Zuschläge

Ab 0.00 Uhr morgens wird folgender Nachtzuschlag verrechnet:
1-50 Personen ab 51 Personen
Bis 01.00 CHF 250 CHF 300
Bis 02.00 CHF 600 CHF 750
Bis 03.00 CHF 900 CHF 1200

14. Verpflegung

Falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist der Veranstalter verpflichtet, sämtliche Speisen und Getränke vom Hotel Schweizerhof zu beziehen. Ansonsten wird ein im Voraus vereinbartes Zapfengeld in Rechnung gestellt.

15. Annullierung des Anlasses durch den Veranstalter

Absagen einer Reservation von Veranstaltungsräumlichkeiten, müssen dem Hotel Schweizerhof frühzeitig und schriftlich durch den Veranstalter mitgeteilt werden.

Bis 30 Teilnehmer: Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage bei einem Bankett mit weniger als 30 Personen bis spätestens 31 Tage vor der Reservation, ist die Annullierung kostenlos.
Absage 21-30 Tage im Voraus: 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen
Absage 11-20 Tage im Voraus: 75% der vertraglich vereinbarten Leistungen
Absage 0-10 Tage im Voraus: 100%der vertraglich vereinbarten Leistungen

Ab 30 Teilnehmer: Erfolgt der Eingang der schriftlichen Absage bei einem Bankett mit mehr als 30 Personen bis spätestens 42 Tage vor der Reservation, ist die Annullierung kostenlos.
Absage 21 – 41 Tage im Voraus: 50% der vertraglich vereinbarten Leistungen
Absage 11-20 Tage im Voraus: 75% der vertraglich vereinbarten Leistungen
Absage 0-10 Tage im Voraus: 100% der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Im Voraus erbrachte Leistungen des Hotel Schweizerhof sind in jedem Fall zu bezahlen.
Das Hotel behält sich vor, vertraglich individuelle Annullierungsbedingungen festzulegen.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Anwendbar auf den Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt das Kantonsgericht Nidwalden in Stans. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäss ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

Bern, Juli 2010